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   BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51   

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BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51 (https://dejure.org/1951,535)
BGH, Entscheidung vom 26.04.1951 - 4 StR 99/51 (https://dejure.org/1951,535)
BGH, Entscheidung vom 26. April 1951 - 4 StR 99/51 (https://dejure.org/1951,535)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1951, 531
  • MDR 1951, 500
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.02.1936 - 3 D 710/35

    Durch eine Handlung gegenüber einer Ehefrau, die deren guten Ruf schädigt, kann

    Auszug aus BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51
    Die Frage, ob eine den Mitgliedern einer Familie als Mehrheit zustehende Familienehre anzuerkennen ist, hat das Reichsgericht bis zur Entscheidung vom 13. Februar 1936 (RGSt 70, 94, 97) in ständiger Rechtsprechung verneint (LZ 1928, 982; JW 1912, 934; DJ 1937, 585).
  • RG, 22.09.1931 - I 431/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann im Sinne des § 304 StGB. ein an einem

    Auszug aus BGH, 26.04.1951 - 4 StR 99/51
    Es wäre im übrigen unschädlich, wenn Frau G. zur Zeit der Antragstellung nicht daran gedacht haben sollte, dass sie selbst oder die Familie beleidigt sein könnte (RGSt 65, 354, 357).
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat ausgesprochen, die Familie genieße nach geltendem Recht keinen eigenen Ehrenschutz (4 StR 99/51 vom 26. April 1951, JZ 1951, 520).

    Der 4. Strafsenat hat auf Anfrage erklärt, er halte an seiner Entscheidung 4 StR 99/51 vom 26. April 1951 fest, da er bei der Familie die klare Abgrenzbarkeit des zugehörigen Personenkreises und die einheitliche Willensbildung vermisse; aus den angegebenen Gründen stehe diese Entscheidung nach seiner Ansicht der gegenwärtigen jedoch nicht entgegen.

  • BGH, 21.04.1961 - 4 StR 20/61

    Nichtvorliegen eines Strafantrages - Verletzung von Verfahrensrechten

    Der Senat hat bereits früher ausgesprochen (NJW 1951, 531 Nr. 21), daß der Wortlaut "für alle Fälle" das Begehren erkennen lasse, die Tat des Angeklagten solle schlechthin bestraft werden, gleichviel, wie sie sich nach dem Ergebnis der Ermittlungen und der Hauptverhandlung tatsächlich und rechtlich darstellen werde.

    Hierbei hat es sich regelmäßig um Fälle gehandelt, in denen der Täter an oder mit einem Kinde, dessen Eltern er zumeist kannte, unzüchtige Handlungen vornahm, wobei er durch die besondere Gestaltung der Tatumstände gleichzeitig das Ansehen der Eltern mißachtete (BGH NJW 1951, 531 Nr. 21; BGHSt 7, 129 [BGH 16.12.1954 - 3 StR 384/54]; BGH 4 StR 767/53 vom 18. März 1954, 5 StR 359/58 vom 10. Oktober 1958 sowie weitere unveröffentlichte Entscheidungen).

  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte

    Ob mit dem Berufungsgericht eine selbständige Familienehre zu verneinen ist, kann, wie sogleich zu begründen, auf sich beruhen (verneinend: BGH Urteil vom 26. April 1951 - 4 StR 99/51 = KJW 1951, 531 = JZ 1951, 520 m. Anm. Mezger = MDR 1951, 500 [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51] m, Anm. Welzel; vgl. auch LK 8. Aufl. Bem. III 1 ff vor §§ 185 ff; Schönke/Schröder, 14. Aufl. Vorbem. 6 ff vor § 185; Helle, Der Schutz der Persönlichkeit, der Ehre und des wirtschaftlichen Rufes im Privatrecht 2. Aufl. S. 96).

    Denn selbst bei Anerkennung einer Familienchre qualifizieren sich nur solche herabsetzenden Äußerungen als ihre Verletzung, die sich gegen sie als eine eigenständige Gemeinschaftsehre richten (Welzel, MDR 1951, 500, 502) [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51].

  • BGH, 18.06.1954 - 2 StR 282/53

    Rechtsmittel

    Sollte die Strafkammer damit haben sagen wollen, der Angeklagte habe auch die Ehre der Familie verletzt und sei deshalb ebenfalls strafbar, wäre dies rechtsirrig; denn die Ehre der Familie als solche geniesst nach geltendem Recht keinen Strafrechtsschutz (BGH in NJW 51, 531).

    Die Annahme aber, der Angeklagte habe durch seine Handlung auch die Eltern des Kindes beleidigt, liesse sich nur rechtfertigen, wenn besondere Umstände vorlägen, die einen unmittelbaren Angriff auf die Ehre der Eltern erkennen Hessen (RGSt 70, 245, 248; NJW 51, 531).

  • BGH, 22.11.1951 - 4 StR 585/51

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte durfte aber wegen Beleidigung der Mutter nur bestraft werden, wenn er nachweislich in dem Bewusstsein gehandelt haben sollte, durch die Entführung der Tochter zur Unzucht oder durch ihre Verführung bringe er auch der Mutter gegenüber seine Missachtung oder Geringschätzung zum Ausdruck (vgl Urteil des Senats v 26. April 1951 in JZ 1951, 520; vgl auch RGSt 77, 226).

    Wenn Welzel in seiner Besprechung des Urteils (vgl MDR 1951, 500 [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51]) und seinen Lehrbuch (2. Aufl S 147) zum Ausdruck bringt, dass eine Beleidigung eines anderen als des zunächst Betroffenen nur vertretbar sei, wo "die gegen eine bestimmte Person ausgesprochene Ehrverletzung gleichzeitig etwas Ehrenrühriges über eine andere aussagt" (z.B. "Hurensohn"), so wird dabei übersehen, dass die durch § 185 StGB unter Strafe gestellte Gedankenäusserung auch durch ein tätliches Verhalten in Erscheinung treten, und dass eine Tat gegen mehrere gerichtet sein kann; es ist Welzel aber darin zuzustimmen, dass eine Beleidigung nicht die blosse Verursachung eines seelischen Schmerzes ist.

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 386/55

    Rechtsmittel

    Die Taten können daher auch insoweit, als Antragsvergehen in Betracht kommen, unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt verfolgt werden, insbesondere als Beleidigung der Antragstellerin selbst (vgl BGH NJW 1951, 531).

    Dann sind in der Regel besonders eingehende Feststellungen darüber nötig, ob und in welchem Maße sich die Eltern um die weitere Erziehung und die sittliche Haltung ihres Kindes kümmern und dies dem Täter bekannt ist oder ob sonst zwischen ihm und den Eltern Beziehungen von der Art bestehen, daß seine ehrverletzenden Angriffe gegen die Tochter zugleich als Beleidigung der Altern erscheinen (RG JW 1938, 790; RG DR 1939, 233; BGH NJW 1951, 531).

  • BGH, 14.01.1959 - 2 StR 518/58

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung einer Strafkammer - Zulassung eines

    Es müssen besondere Umstände dazukommen (RG JW 1938, 790; BGH NJW 1951, 531, [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51] Nr. 21; 5 StR 359/58 vom 10. Oktober 1958); solche hat die Strafkammer festgestellt.
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 118/66

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung sachlichen Rechts -

    Derartige besondere Umstände sind von der Rechtsprechung z.B. darin gesehen worden, daß der Täter verheiratet war und unter Ausnutzung seiner sozialen Stellung geschlechtliche Beziehungen anknüpfte (BGH NJW 1951, 531), der Geschlechtsverkehr in der Wohnung der Eltern stattfand (BGH Urt. v. 10. Oktober 1958 - 5 StR 359/58 -) oder der Täter mit den Eltern freundschaftlich verkehrte (BGH Urt. v. 24. September 1953 - 3 StR 56/53 -).
  • BGH, 16.06.1970 - VI ZR 162/68

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Ehrverletzung - Bewertung der

    Ob mit der Revision eine selbständige Familienehre anzuerkennen ist, kann hier auf sich beruhen (verneinend; BGH Urteil vom 26. April 1951 - 4 StR 99/51 = NJW 1951, 531 = JZ 1951, 520 mit Anm. Mezger = MDR 1951, 500 [BGH 26.04.1951 - 4 StR 99/51] m.Ann. Welzel; vgl. auch LK 8.Aufl. Bem. III 1 ff vor §§ 185 ff; Schönke/Schröder a.a.O.; BGH Urteil vom 25. Februar 1969 - VI ZR 241/67 = a.a.O.).
  • BGH, 13.09.1966 - 1 StR 389/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung in Tateinheit mit

    Besondere Umstände i.S. der Rechtsprechung (z.B. BGH NJW 1951, 531 Nr. 21) sind nicht festgestellt.
  • BGH, 04.05.1965 - 1 StR 123/65

    Revision auf Grund fehlender Prüfung einer Beleidigung bei Begehung eines

  • BGH, 25.07.1962 - 2 StR 218/62

    Strafbarkeit wegen Beleidigung - Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht -

  • BGH, 10.10.1958 - 5 StR 359/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 56/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.02.1962 - 5 StR 643/61

    Verletzung der Geschlechtsehre eines jungen Mädchens als Beleidigung gegenüber

  • BGH, 27.10.1959 - 5 StR 412/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1956 - 1 StR 141/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 123/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.11.1954 - 2 StR 353/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.03.1962 - 1 StR 51/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 03.06.1954 - 4 StR 20/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.04.1954 - 4 StR 7/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1953 - 4 StR 457/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.10.1953 - 1 StR 472/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.04.1955 - 2 StR 24/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.02.1955 - 2 StR 340/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.03.1954 - 4 StR 767/53

    Rechtsmittel

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